Solarmodule über die ganze Dachseite eines weissen Wohnhauses, im Hintergrund die Jurakette

Rückliefertarif 2026: Was Ihr Netzbetreiber für Solarstrom zahlt

7 Minuten

Marko MarkićevićDipl. Wirtschaftsingenieur FH / Energieberater, AlpenEnergie

Kurz gesagt

Der Rückliefertarif ist der Preis, den Ihr Netzbetreiber für eingespeisten Solarstrom zahlt; ohne eigene Vereinbarung gilt seit 2026 der vierteljährliche Referenz-Marktpreis des BFE, für Photovoltaik 10,266 Rappen im ersten und 3,896 Rappen im zweiten Quartal. Anlagen unter 30 kW erhalten mindestens 6 Rappen je kWh. Weil eine kWh aus dem Netz im Median des Schweizer H4-Haushaltstarifs 2026 27,7 Rappen kostet, ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde mehr wert als eine eingespeiste.

Referenz-Marktpreis Photovoltaik je kWh, Q1 2026
10,266 Rp.
Quelle: BFE, 14.07.2026
Referenz-Marktpreis Photovoltaik je kWh, Q2 2026
3,896 Rp.
Quelle: BFE, 14.07.2026
Mindestvergütung je kWh für Anlagen unter 30 kW
mind. 6 Rp.
Quelle: EnV Art. 12 Abs. 1bis
Strompreis je kWh aus dem Netz, Median H4-Haushaltstarif Schweiz 2026
27,7 Rp.
Quelle: ElCom

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für eingespeisten Solarstrom eine neue Grundregel: Einigen sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf einen eigenen Preis, zahlt der Netzbetreiber den vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie (BFE). Für kleine Anlagen gibt es zusätzlich eine gesetzliche Untergrenze. Dieser Ratgeber zeigt die veröffentlichten Werte 2026, die Tarife einzelner Netzbetreiber und was das für Eigenverbrauch und Speicher heisst.

Rückliefertarif 2026: Was sich seit Januar geändert hat

Der Rückliefertarif ist der Preis, den Ihr Netzbetreiber für jede Kilowattstunde Solarstrom zahlt, die Sie nicht selbst verbrauchen und ins Netz abgeben. Netzbetreiber müssen diesen Strom abnehmen (Art. 15 Abs. 1 Energiegesetz); die Abnahmepflicht gilt für Anlagen bis 3 MW beziehungsweise bis 5'000 MWh Jahresproduktion abzüglich Eigenverbrauch (Art. 15 Abs. 2 EnG). Kommt keine Einigung über die Vergütung zustande, gilt ein schweizweit harmonisierter Preis.

Seit 2026 ist dieser harmonisierte Preis der Referenz-Marktpreis. Das Energiegesetz sagt dazu: «Die Vergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.» Für Anlagen unter 150 kW legt der Bundesrat Mindestvergütungen fest.

  • Berechnung: Durchschnitt der Börsenpreise für den Folgetag im Marktgebiet Schweiz, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung aller lastganggemessenen Photovoltaikanlagen (Art. 15 EnFV).
  • Veröffentlichung: Das BFE publiziert den Wert jeweils bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende.
  • Mehrwertsteuer: Der Referenz-Marktpreis versteht sich ohne MWST.

Wie der Rückliefertarif in die Gesamtrechnung eingeht, zeigt der Ratgeber zu den Kosten einer Solaranlage.

Referenz-Marktpreis Photovoltaik: Q1 und Q2 2026

Für Photovoltaik hat das BFE am 14. Juli 2026 die Werte der ersten beiden Quartale veröffentlicht. Der Wert des zweiten Quartals liegt bei weniger als der Hälfte des ersten.

Quartal 2026

CHF je MWh

Rappen je kWh

Q1 (Januar bis März)

102,66

10,266

Q2 (April bis Juni)

38,96

3,896

Q3 (Juli bis September)

noch nicht publiziert

Publikation 14.10.2026

Q4 (Oktober bis Dezember)

noch nicht publiziert

Publikation 15.01.2027

Die Monatswerte zeigen, wie stark der Preis schwankt: 23,01 CHF je MWh im April, 35,81 im Mai und 55,88 im Juni. Im Januar waren es noch 126,77. Für das dritte und vierte Quartal gibt es noch keinen Wert, und eine Prognose wäre keine belastbare Grundlage.

Netzbezug gegen Einspeisung 2026

Rappen je kWh, exkl. MWST beim Referenz-Marktpreis

Werte als Tabelle
Netzbezug gegen Einspeisung 2026
Rappen je kWh
Netzbezug, H4-Median Schweiz27,7 Rp.
Referenz-Marktpreis Q110,27 Rp.
Mindestvergütung unter 30 kW6,0 Rp.
Referenz-Marktpreis Q23,9 Rp.

Im zweiten Quartal lag der Referenz-Marktpreis unter der Mindestvergütung; Anlagen unter 30 kW erhielten 6 Rappen.

Quelle: ElCom Median 2026; BFE Referenz-Marktpreise PV (14.07.2026); EnV Art. 12 Abs. 1bis

Mindestvergütung: 6 Rappen für Anlagen unter 30 kW

Unter 30 kW gilt eine feste Untergrenze.
Die Energieverordnung legt seit 1. Januar 2026 fest: «für sämtliche Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW: 6 Rp./kWh» (Art. 12 Abs. 1bis EnV). Liegt der Referenz-Marktpreis darunter, wie im zweiten Quartal mit 3,896 Rappen, zahlt der Netzbetreiber trotzdem 6 Rappen.

Die BKW zeigt das in ihrer Tabelle: Für Anlagen unter 30 kW stehen 10,27 Rappen im ersten und 6,00 Rappen im zweiten Quartal. Die 6,00 sind die Mindestvergütung, nicht der Marktpreis.

  • Unter 30 kW: mindestens 6 Rappen je kWh.
  • Ab 30 kW bis unter 150 kW mit Eigenverbrauch: anteilig, 6 Rappen für den Leistungsteil unter 30 kW und 0 Rappen darüber. Im gesetzlichen Modell ergibt das 180 geteilt durch die Leistung in kW; die CKW weist dafür in ihrer eigenen Tabelle 1,2 bis 5,8 Rappen aus.
  • Ab 30 kW ohne Eigenverbrauch: 6,2 Rappen je kWh.

Mindestvergütungen legt der Bundesrat nur für Anlagen unter 150 kW fest. Für grössere Anlagen sieht die Verordnung keine Mindestvergütung vor.

Einspeisevergütung Schweiz: Tarife der Netzbetreiber nach Kanton

Einen Rückliefertarif des Kantons gibt es nicht. Massgebend ist der Netzbetreiber Ihrer Adresse, und ein Kanton kann mehrere davon haben. Die Tabelle nennt nur Netzbetreiber, deren Tarifblatt 2026 einen Zahlenwert ausweist.

Kanton

Netzbetreiber

Tarif 2026 (Rp./kWh)

Modell und Bedingungen

Basel-Stadt

IWB

14,0 bis 100 kW; 11,0 darüber

Inbetriebnahme ab 1.10.2017, 12 Jahre, inkl. MWST

Basel-Landschaft

Primeo Energie

Q1 10,266; Q2 3,896

Referenz-Marktpreis, unter 30 kW mind. 6,00, exkl. MWST

Aargau

AEW Energie

8,20 fix

Beglaubigte Anlagen 2 bis 30 kW, inkl. HKN, exkl. MWST

Zürich

EKZ

Referenz-Marktpreis plus bis 3,00 HKN

HKN nur bei Verkauf an EKZ, mit Anrechenbarkeitsgrenzen

Bern

BKW Energie

Q1 10,27; Q2 6,00

Unter 30 kW, Q2 mit Mindestvergütung, exkl. MWST

Bern

Energie Wasser Bern

Q1 11,17; Q2 10,96 mit HKN

Bis 100 kW, exkl. MWST; ohne HKN mit Eigenverbrauch unter 30 kW: 10,27 und 6,00

Solothurn

Regio Energie Solothurn

Sommer 6,20; Winter 9,00

Bis 100 kWp, exkl. MWST; TOP-40 plus 8 Prozent

Luzern

CKW

Q1 10,266; Q2 3,896

Referenz-Marktpreis, bis 30 kW mind. 6

Zug

WWZ Energie

Q1 10,266; Q2 3,896

BFE-Referenz-Marktpreis ohne HKN, kein Auszahlungsbetrag; unter 30 kW mind. 6, meist quartalsweise

Am höchsten liegt für Neuanlagen der feste Tarif der IWB in Basel-Stadt: 14,0 Rappen für Anlagen bis 100 kW mit Inbetriebnahme ab 01.10.2017, über zwölf Jahre ab Inbetriebnahme. Was sonst in Basel für Photovoltaik gilt, steht auf der Seite zur Solaranlage in Basel. Die AEW bietet im Aargau einen Fixpreis von 8,20 Rappen als Alternative zum Referenz-Marktpreis, gültig im Kalenderjahr 2026.

Warum die Werte nicht direkt vergleichbar sind

Die Tarifblätter rechnen unterschiedlich. Wer zwei Zahlen nebeneinanderstellt, prüft zuerst diese drei Punkte:

  • Herkunftsnachweis (HKN): Der ökologische Mehrwert wird teils separat vergütet. Die EKZ zahlen eine Basisvergütung plus bis zu 3,00 Rappen HKN, die WWZ vergüten ausdrücklich ohne ökologischen Mehrwert, die AEW rechnet den HKN im Fixpreis ein.
  • Mehrwertsteuer: Die IWB weist ihren Tarif inklusive MWST aus, die meisten anderen Blätter exklusive.
  • Zeitraum: Quartalswerte folgen dem Markt, Regio Energie Solothurn trennt Sommer (April bis September) und Winter (Oktober bis März), IWB und AEW zahlen fest.

Regio Energie Solothurn bietet zudem die Wahl TOP-40: Wer höchstens 60 Prozent der Höchstleistung ins Netz einspeist, erhält eine um 8 Prozent höhere Vergütung. Der Wechsel ist einmal jährlich möglich.

So finden Sie Ihren Rückliefertarif

  • Netzbetreiber feststellen: Er ergibt sich aus der Adresse Ihres Gebäudes.
  • Tarifblatt 2026 zur Rücklieferung oder Einspeisung öffnen, meist auf der Website des Netzbetreibers.
  • Modell prüfen: Referenz-Marktpreis, Fixpreis oder Saisontarif, mit oder ohne HKN, mit oder ohne MWST.
  • Leistungsklasse beachten: Unter 30 kW greift die Mindestvergütung von 6 Rappen.

Welche Kantone AlpenEnergie abdeckt, zeigt das Einsatzgebiet mit den Kantonsseiten.

Was der tiefe Rückliefertarif für Eigenverbrauch und Speicher bedeutet

Eine Kilowattstunde aus dem Netz kostet 2026 im Median des Schweizer H4-Haushaltstarifs 27,7 Rappen (ElCom). Eingespeist bringt dieselbe Kilowattstunde bei einer Anlage unter 30 kW im zweiten Quartal 6 Rappen, im ersten 10,266 Rappen. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt also einen teuren Einkauf, jede eingespeiste bringt einen Bruchteil davon.

Eigenverbrauch ist ausdrücklich erlaubt: Betreiber dürfen den selbst produzierten Strom am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen oder zum Verbrauch vor Ort weiterverkaufen (Art. 16 EnG).

Der Speicher verschiebt den Strom in den Abend.
Ein Batteriespeicher nimmt den Überschuss tagsüber auf und gibt ihn abends und nachts ab. Laut Swissolar sind mit Speicher Eigenverbrauchsanteile von bis zu 90 Prozent möglich, je nach Verbrauchsprofil und Anlagengrösse. Wann sich das rechnet, erklärt der Ratgeber zur Solaranlage mit Speicher.

Der Leitfaden von BFE und EnergieSchweiz nennt die Bedingung: «Je grösser die Differenz zwischen dem Rückliefertarif und dem Stromtarif, desto besser wird die Wirtschaftlichkeit.» Er hält aber auch fest, dass das Batteriesystem meistens mehr kostet, als der höhere Eigenverbrauch einspart. Ein Speicher ist deshalb keine Pauschalempfehlung, sondern eine Rechnung für den Einzelfall. Entscheidend sind Ihr Strompreis, Ihr Lastprofil, die Speichergrösse und der Tarif Ihres Netzbetreibers. Den Speicher, den AlpenEnergie einbaut, zeigt die Produktseite Stromspeicher.

Anlagengrösse, Jahresertrag und Speichergrösse nach Faustregel rechnet der Solarrechner aus Dachfläche oder Stromverbrauch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rückliefertarif 2026?

Das hängt vom Netzbetreiber ab. Ohne eigene Vereinbarung gilt der Referenz-Marktpreis: 10,266 Rappen im ersten und 3,896 Rappen im zweiten Quartal 2026, bei Anlagen unter 30 kW mindestens 6 Rappen. Einzelne Netzbetreiber zahlen mehr, die IWB in Basel-Stadt 14,0 Rappen fest.

Was ist der Unterschied zwischen Rückliefertarif und Einspeisevergütung?

Beide Begriffe meinen in der Schweiz dasselbe: den Preis für den Strom, den Ihre Anlage ins Netz abgibt. Netzbetreiber nennen ihn auch Rückliefervergütung. Die Einmalvergütung von Pronovo ist etwas anderes, ein einmaliger Förderbeitrag an die Investition.

Wann wird der Referenz-Marktpreis für das dritte Quartal veröffentlicht?

Das BFE nennt den 14. Oktober 2026, 12.00 Uhr, für das dritte Quartal und den 15. Januar 2027 für das vierte. Bis dahin gibt es keinen offiziellen Wert.

Kann ich den Netzbetreiber oder den Tarif wählen?

Den Netzbetreiber nicht, er ergibt sich aus der Adresse. Manche Netzbetreiber bieten aber mehrere Modelle an, etwa die AEW einen Fixpreis neben dem Referenz-Marktpreis oder Regio Energie Solothurn die Option TOP-40.

Lohnt sich eine Solaranlage bei 6 Rappen Rückliefertarif noch?

Die Rechnung hängt vor allem am Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom zu 27,7 Rappen (Median des Schweizer H4-Haushaltstarifs 2026), die Einspeisung ist der kleinere Teil des Ertrags. Eine Anlage, die auf Ihren Verbrauch ausgelegt ist, hängt darum weniger vom Tarif ab als eine, die vor allem einspeist.

Quellen

  1. EnG Art. 15 und 16, SR 730.0, Stand 1.1.2026
  2. EnV Art. 12 Abs. 1bis, Mindestvergütung seit 1.1.2026
  3. EnFV Art. 15, Referenz-Marktpreis, Stand 1.7.2026
  4. BFE: Referenz-Marktpreise (Regelung ab 1.1.2026, Publikationstermine)
  5. BFE: Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV, 14.07.2026
  6. IWB: PV-Rückliefertarif
  7. Primeo Energie: Preisblatt Stromeinspeisung 2026
  8. AEW: Rücklieferung Fixpreis 2026
  9. EKZ: Rückliefertarife 2026
  10. BKW: Rückliefervergütung 2026
  11. Energie Wasser Bern: Einspeisevergütung
  12. Regio Energie Solothurn: Vergütung für die Energieeinspeisung 2026
  13. CKW: Rückliefervergütung
  14. WWZ: Tarifblatt Einspeisung elektrischer Energie 2026
  15. ElCom: Strompreise und Tarife 2026, Median
  16. Swissolar: Batteriespeicher, abgerufen 30.09.2026
  17. BFE/EnergieSchweiz: Stationäre Batteriespeicher in Gebäuden

Geschrieben von

Marko Markićević

Dipl. Wirtschaftsingenieur FH / Energieberater

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