Marko MarkićevićDipl. Wirtschaftsingenieur FH / Energieberater, AlpenEnergie
Kurz gesagt
Die Pronovo Einmalvergütung für Anlagen unter 100 kW (KLEIV) beantragen Sie erst nach der Inbetriebnahme, papierlos im Pronovo-Kundenportal, selbst oder über eine bevollmächtigte Firma. Dazu gehören Grundbuchauszug, Abnahmeprotokoll oder Sicherheitsnachweis, beglaubigte Anlagedaten, Zahlungsinformationen und bei integrierten Anlagen drei Fotos. Unter 30 kW zahlt der Bund CHF 360 pro kW für angebaute und CHF 400 pro kW für integrierte Anlagen, ab 30 kW wird anteilig gerechnet.
- je kW, angebaute Anlage unter 30 kW
- CHF 360
- Quelle: EnFV Anhang 2.1
- je kW, integrierte Anlage unter 30 kW
- CHF 400
- Quelle: EnFV Anhang 2.1
- Mindestleistung für jede Einmalvergütung
- 2 kW
- Quelle: Pronovo FAQ
- KLEIV-Gesuche bis Ende August 2026
- 23'794
- Quelle: Pronovo Cockpit 2026
Die Einmalvergütung ist der Beitrag des Bundes an eine Solaranlage. Sie wird einmal ausbezahlt und läuft über die Vollzugsstelle Pronovo. Dieser Ratgeber zeigt den Antrag Schritt für Schritt: wer ihn stellt, wann er fällig ist, welche Unterlagen dazugehören und wie der Betrag berechnet wird. Welche Förderwege es sonst gibt und wie sie sich kombinieren lassen, steht im Förder-Überblick.
Pronovo Einmalvergütung: KLEIV, GREIV oder HEIV?
Pronovo führt für Photovoltaik drei Programme. Welches gilt, hängt von der Leistung der Anlage ab und davon, ob Sie Strom selbst verbrauchen. Das Programm bestimmt auch, wann Sie das Gesuch einreichen.
Die drei Programme im Vergleich
Programm | Leistung | Besonderheit |
|---|---|---|
KLEIV (kleine Anlagen) | unter 100 kW | Gesuch erst nach der Inbetriebnahme |
GREIV (grosse Anlagen) | ab 100 kW | Gesuch schon vor dem Bau möglich |
HEIV (hohe Einmalvergütung) | 2 bis 149,99 kW | nur ohne Eigenverbrauch, CHF 450 pro kW |
Voraussetzungen für jede Einmalvergütung
Die Anlage braucht eine installierte Gesamtleistung von mindestens 2 kW und einen festen Standort. Liegt sie unter 100 kW, gilt die KLEIV. Auch eine Erweiterung um weniger als 100 kW zählt als kleine Anlage, selbst wenn die Gesamtleistung danach 100 kW oder mehr beträgt.
Wer das Gesuch einreicht
Gesuchsteller ist die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage. Sie können das Gesuch selbst stellen oder eine Drittpartei bevollmächtigen, zum Beispiel die Firma, die Ihre Anlage installiert. Pronovo stellt dafür das Formular «Vollmacht EIV und GMP PV» bereit. AlpenEnergie reicht das Gesuch für ihre Kundschaft ein; was sonst zur Förderung dazugehört, steht auf der Seite Förderung.
Eingereicht wird papierlos über das Pronovo-Kundenportal. Ein Assistent fragt zuerst drei Dinge ab: Neuanlage oder Erweiterung, kleiner oder grösser als 100 kWp und ob die Anlage bereits realisiert oder nur projektiert ist. Rechtlich gilt: unter 100 kW KLEIV, ab 100 kW GREIV. Eine Anlage mit genau 100 kWp fällt also bereits unter die GREIV.
Wann Sie die KLEIV beantragen
Die Energieförderungsverordnung ist eindeutig: Das Gesuch um Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen ist nach der Inbetriebnahme der Anlage einzureichen (Art. 41 EnFV). Pronovo schreibt im Gesuchsassistenten dazu, dass KLEIV-Gesuche erst eingereicht werden können, wenn die Anlage realisiert ist.
Die Reihenfolge ist also: bauen, abnehmen, in Betrieb nehmen, dann das Gesuch stellen. Für eine geplante Anlage unter 100 kW lässt sich noch kein Antrag einreichen. Wer den Betrag vorher kennen will, rechnet ihn mit den gesetzlichen Sätzen aus, zum Beispiel im Solarrechner.
Welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen
Was ein KLEIV-Gesuch enthalten muss, steht in Anhang 2.1 Ziffer 3 der Energieförderungsverordnung. Das Portal fragt die Punkte einzeln ab. Diese Angaben und Dokumente gehören dazu:
- Angaben zur Anlage: berechtigte Person, Standort, Kategorie (angebaut, freistehend oder integriert), Leistung, erwartete Jahresproduktion, Produzentenkategorie und Inbetriebnahmedatum.
- Grundbuchauszug oder gleichwertiges Dokument, das Grundstück und Eigentümerschaft eindeutig identifiziert. Es darf bei der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein.
- Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers, falls Ihnen das Grundstück nicht selbst gehört.
- Abnahmeprotokoll mit detaillierter Beschreibung oder Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 NIV, jeweils mit Mess- und Prüfprotokollen. Beides stellt die Installationsfirma aus.
- Beglaubigte Anlagedaten; Pronovo führt dafür das Formular «Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik».
- Zahlungsinformationen für die Auszahlung.
- Erklärung, ob die Anlage den gesamten Strom einspeist oder Eigenverbrauch nutzt.
- Nur bei integrierten Anlagen: drei Fotos von Bauphase, Randabschlüssen und Gesamtanlage.
Integriert heisst laut Verordnung: Die Anlage ist in ein Gebäude integriert und dient neben der Stromproduktion zusätzlich dem Wetterschutz, dem Wärmeschutz oder der Absturzsicherung. Die Fotos müssen den Solarstromgenerator während des Baus und nach der Fertigstellung zeigen, damit ersichtlich wird, dass eine integrierte Anlage vorliegt. Bei angebauten Anlagen auf dem bestehenden Dach entfallen sie.
Wie hoch die Einmalvergütung ist
Die Einmalvergütung besteht aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag je kW. Der Grundbeitrag liegt für neue Anlagen seit dem 1. April 2024 bei CHF 0. Der Leistungsbeitrag richtet sich nach Inbetriebnahmedatum, Leistung und Bauart. Für neue Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. April 2025 gelten diese Sätze:
Leistungsbeitrag nach EnFV Anhang 2.1
Leistungsklasse | Angebaut oder freistehend | Integriert |
|---|---|---|
unter 30 kW | CHF 360 pro kW | CHF 400 pro kW |
30 bis unter 100 kW | CHF 300 pro kW | CHF 330 pro kW |
ab 100 kW | CHF 250 pro kW | CHF 250 pro kW |
Beispiel 10 kW und die hohe Einmalvergütung
Für eine Anlage mit 10 kW ergibt das CHF 3'600 angebaut oder CHF 4'000 integriert. Das ist eine Rechnung mit den gesetzlichen Sätzen, massgebend ist der Entscheid von Pronovo. Eine neuere Tarifspalte als die ab 1. April 2025 enthält die geltende Verordnung (Stand 1. Juli 2026) nicht.
Die hohe Einmalvergütung (HEIV) für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch unter 150 kW beträgt CHF 450 pro kW, ohne Grundbeitrag. Dafür speist die Anlage den gesamten Strom ins Netz ein. Wer den Solarstrom selbst nutzen will, etwa mit einer Solaranlage mit Speicher, erhält keine HEIV: Unter 100 kW gilt dann die KLEIV, ab 100 kW die GREIV.
Anteilige Berechnung ab 30 kW
Ab 30 kW gilt nicht ein einziger Satz für die ganze Leistung. Der Leistungsbeitrag wird anteilsmässig über die Leistungsklassen berechnet (Anhang 2.1 Ziffer 2.5). Im Rechenbeispiel der Pronovo-Richtlinie liegt die Grenze der ersten Klasse bei 29,99 kW.
Rechenbeispiel angebaute Anlage mit 50 kW
29,99 kW zu CHF 360 ergeben CHF 10'796, die restlichen 20,01 kW zu CHF 300 ergeben CHF 6'003. Zusammen sind das rund CHF 16'800 oder im Schnitt etwa CHF 336 pro kW. Mit dem Satz für kleine Anlagen allein wären es CHF 18'000.
Einmalvergütung nach Leistung
Beitrag des Bundes in CHF, ab 30 kW anteilig berechnet
Werte als Tabelle
| angebaut oder freistehend | integriert | |
|---|---|---|
| 10 kW | CHF 3'600 | CHF 4'000 |
| 20 kW | CHF 7'200 | CHF 8'000 |
| 50 kW | CHF 16'799 | CHF 18'599 |
| 80 kW | CHF 25'799 | CHF 28'499 |
Rechnung mit den Sätzen für Inbetriebnahme ab 1. April 2025, Grundbeitrag CHF 0. Massgebend ist der Entscheid von Pronovo.
Quelle: EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.5, 2.8 und 2.9 (Stand 1.7.2026); Klassengrenze 29,99 kW wie im Rechenbeispiel der Pronovo-Richtlinie Photovoltaik
Winterstrombonus: nur für grosse Anlagen
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es den Winterstrombonus. Er gilt für grosse Photovoltaikanlagen ab 100 kW, die ab diesem Datum in Betrieb gehen und im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis 31. März mehr als 500 kWh pro kW Leistung liefern. Anlagen unter 100 kW erhalten ihn nicht.
Der Bonus beträgt pro kW CHF 3.50 ohne Eigenverbrauch oder CHF 2.50 mit Eigenverbrauch, jeweils multipliziert mit dem durchschnittlichen spezifischen Winterstrommehrertrag der ersten drei vollen Winterhalbjahre. Den Neigungswinkelbonus gibt es für diese Anlagen nicht zusätzlich.
- Zum GREIV-Gesuch: eine Simulation der Produktion, die zeigt, dass die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt werden.
- Nach dem ersten vollen Betriebsjahr: eine detaillierte Baukostenabrechnung an Pronovo.
- Nach dem dritten vollen Winterhalbjahr: Pronovo berechnet den durchschnittlichen spezifischen Winterstromertrag.
Fristen bei der GREIV
Bei grossen Anlagen läuft der Antrag in zwei Stufen. Pronovo sichert die Einmalvergütung zuerst dem Grundsatz nach zu, wenn die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt sind und genügend Mittel bereitstehen. Ab der Zusicherung laufen Fristen für die Inbetriebnahme:
- 12 Monate im Regelfall.
- 48 Monate, wenn die Anlage nicht an ein Gebäude angebaut oder in ein Gebäude integriert wird.
- 6 Jahre, wenn für die Anlage die raumplanerischen Grundlagen geändert werden müssen.
Die Inbetriebnahme melden Sie spätestens drei Monate danach. Den definitiven Betrag setzt Pronovo nach der vollständigen Inbetriebnahmemeldung fest, anhand der im Herkunftsnachweiswesen beglaubigten Anlagedaten.
Nach dem Gesuch: Status und Betriebspflicht
Eine allgemeine Bearbeitungsdauer veröffentlicht Pronovo nicht. Den Stand Ihres Gesuchs erfahren Sie per E-Mail an info@pronovo.ch oder unter 0848 014 014. Wie viele Gesuche eingehen, zeigt das Pronovo-Cockpit: Bis Ende August 2026 waren es 23'794 KLEIV-Gesuche mit zusammen 451,93 MW. Das sind Eingänge, keine Auszahlungen.
Mit der Einmalvergütung übernehmen Sie eine Pflicht: Die Anlage muss ab Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre regulär betrieben und gewartet werden, ohne eine Mindestproduktion zu unterschreiten. In welchen Regionen die Teams von AlpenEnergie Anlagen bauen und die Unterlagen für das Gesuch vorbereiten, zeigt das Einsatzgebiet.
Häufige Fragen
Kann ich die Einmalvergütung vor dem Bau beantragen?
Nur bei grossen Anlagen ab 100 kW: Ein GREIV-Gesuch ist schon für ein projektiertes Vorhaben möglich. Die KLEIV für Anlagen unter 100 kW beantragen Sie erst nach der Inbetriebnahme.
Wird eine Erweiterung der Solaranlage gefördert?
Ja, mit einem Leistungsbeitrag, wenn die zusätzliche Leistung mindestens 2 kW beträgt und an die bestehende Anlage angeschlossen ist. Im Portal wählen Sie dafür «Erweiterung». Eine Erweiterung um weniger als 100 kW läuft über die KLEIV.
Wie lange dauert die Auszahlung der KLEIV?
Eine allgemeine Frist veröffentlicht Pronovo nicht, der Zeitpunkt hängt vom einzelnen Gesuch ab. Auskunft zum Stand gibt Pronovo per E-Mail an info@pronovo.ch oder telefonisch unter 0848 014 014.
Gibt es noch einen Grundbeitrag?
Nein. Für neue Anlagen beträgt der Grundbeitrag seit dem 1. April 2024 CHF 0. Die Einmalvergütung besteht damit nur aus dem Leistungsbeitrag je kW.
Erhält ein Einfamilienhaus den Winterstrombonus?
Nur wenn die Anlage mindestens 100 kW leistet, ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb ging und im Winterhalbjahr mehr als 500 kWh pro kW liefert. Eine Anlage unter 100 kW erhält die KLEIV nach den normalen Sätzen.
Quellen
- Fedlex: Energieförderungsverordnung (EnFV, SR 730.03), Stand 1. Juli 2026, Art. 7, 30c, 33, 41 bis 46a und Anhang 2.1
- Pronovo: Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen
- Pronovo: Gesuch für Photovoltaikanlage einreichen
- Pronovo: Häufige Fragen Photovoltaik
- Pronovo: Status der Anlage
- Pronovo: Cockpit EIV und GMP PV 2026, Datenstand 31.08.2026
- Pronovo: Formulare
- Pronovo: Richtlinie zur Energieförderungsverordnung Photovoltaik, Version 4.1

Geschrieben von
Marko Markićević
Dipl. Wirtschaftsingenieur FH / Energieberater
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