Marko MarkićevićDipl. Wirtschaftsingenieur FH / Energieberater, AlpenEnergie
Kurz gesagt
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert die Dämmung der Gebäudehülle und den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme, finanziert aus der CO₂-Abgabe und von den Kantonen. Photovoltaik fördert es nicht direkt: Die Einmalvergütung läuft über Pronovo, einige Kantone zahlen nur einen PV-Zusatz zur Dämmung. Das Gesuch geht vor Baubeginn beim Kanton ein, Beiträge und Bedingungen legt jeder Kanton selbst fest.
- CO₂-Mittel als Globalbeiträge an die Kantone
- seit 2017
- Quelle: Das Gebäudeprogramm
- Pronovo-Einmalvergütung für angebaute Anlagen unter 30 kW, ausserhalb des Gebäudeprogramms
- CHF 360/kW
- Quelle: EnFV Anhang 2.1
- PV-Zusatz in Zürich, nur zusammen mit Wärmedämmung
- CHF 20/m²
- Quelle: Kanton Zürich, Förderprogramm Energie 2026
- Kanton Bern für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW
- CHF 6'000
- Quelle: Kanton Bern, Förderbeiträge Anlagen 2026
Wer Dach, Fassade oder Heizung erneuert, stösst schnell auf das Gebäudeprogramm. Viele erwarten dort auch Geld für die Solaranlage. Dieser Ratgeber zeigt, was das Programm 2026 tatsächlich fördert, warum Photovoltaik einen eigenen Weg nimmt, wann das Gesuch eingehen muss und wie stark sich die Kantone unterscheiden.
Was ist das Gebäudeprogramm?
Das Gebäudeprogramm ist ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Kantonen und nach eigener Darstellung ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es richtet Beiträge an energetische Sanierungen von Gebäuden aus.
Woher das Geld kommt.
Finanziert wird das Programm aus der CO₂-Abgabe auf Brennstoffen und aus Mitteln der Kantone. Seit 2017 zahlt der Bund die CO₂-Mittel als Globalbeiträge an die Kantone aus. Jeder Kanton setzt sie in seinem eigenen Förderprogramm ein.
Was das für Sie heisst.
Einen einheitlichen Beitrag für die ganze Schweiz gibt es nicht. Beitragshöhe, Bedingungen, Einreichungsstelle und Fristen legt der Kanton fest, in dem Ihr Gebäude steht. Die Programmseite führt deshalb zuerst zur Kantonswahl.
Was das Gebäudeprogramm fördert
Die Förderung konzentriert sich auf zwei Bereiche: die Gebäudehülle und die Heizung. Dazu kommt das Impulsprogramm, das die reguläre Förderung um zusätzliche Bundesmittel für bestimmte Heizungs- und Sanierungsmassnahmen ergänzt.
- Gebäudehülle: Wärmedämmung von Dach, Wand und Boden. Zürich und Basel-Landschaft zahlen dafür je CHF 40 pro m² gedämmte Fläche.
- Heizungsersatz: Öl-, Gas- oder Elektroheizung raus, erneuerbares Heizsystem rein, zum Beispiel eine Wärmepumpe.
- Impulsprogramm: unter anderem Wärmepumpen über 70 kW sowie der Ersatz fossiler Heizungen und dezentraler Elektroheizungen.
Beim Heizungsersatz sind die Unterschiede zwischen den Kantonen gut sichtbar. Luzern zahlt für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW CHF 4'000, für eine Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe derselben Grösse CHF 8'500. Bern fördert eine neue Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW mit CHF 6'000. Wie eine Wärmepumpe mit Ihrer Solaranlage zusammenspielt, zeigt die Seite zur Wärmepumpe.
Wärmepumpenbeiträge 2026 im Vergleich
Kantonaler Beitrag je Anlage in CHF, Förderprogramme 2026
Werte als Tabelle
| Beitrag in CHF | |
|---|---|
| Thurgau, Sole/Wasser bis 70 kW | CHF 10'000 |
| Luzern, Sole/Wasser bis 15 kW | CHF 8'500 |
| Bern, Luft/Wasser bis 15 kW | CHF 6'000 |
| St. Gallen, Sole/Wasser bis 20 kW | CHF 6'000 |
| Luzern, Luft/Wasser bis 15 kW | CHF 4'000 |
| Schaffhausen, Luft/Wasser bis 70 kW, Grundbetrag | CHF 3'000 |
| St. Gallen, Luft/Wasser bis 20 kW | CHF 2'800 |
Sole/Wasser schliesst Wasser/Wasser ein. Thurgau und Schaffhausen: Ein- oder Zweifamilienhaus; Schaffhausen zahlt ab 20 kW zusätzlich CHF 200 pro kWth.
Quelle: Förderprogramme 2026 der Kantone Thurgau, Luzern, Bern, St. Gallen und Schaffhausen, abgerufen 30.09.2026
Fördert das Gebäudeprogramm Photovoltaik?
Direkt nicht. Das Gebäudeprogramm führt die Förderung von Photovoltaik ausdrücklich als Bereich ausserhalb des Programms. Für Solarstrom zahlt der Bund die Einmalvergütung über Pronovo, abgewickelt als KLEIV, GREIV oder HEIV. Für eine angebaute Anlage unter 30 kW sind das CHF 360 pro kW, für eine integrierte CHF 400 pro kW. Einen Grundbeitrag gibt es seit dem 1. April 2024 nicht mehr.
Auch die Kantone zahlen keinen allgemeinen Beitrag in CHF pro kWp. Zürich verweist für Photovoltaik auf Pronovo, Basel-Stadt ebenso, und der Aargau führt im Förderprogramm 2026 keinen Tatbestand Photovoltaik. Wie Sie alle Beiträge für Ihre Anlage zusammenzählen, erklärt der Ratgeber zur Solarförderung in der Schweiz.
Solarbonus nur zusammen mit der Dämmung
Einige Kantone zahlen einen PV-Zusatz, aber nur, wenn die Module auf einem Dach oder einer Fassade liegen, die im selben Projekt energetisch saniert wird. Wer eine Solaranlage auf ein ungedämmtes Dach setzt, erhält diesen Zusatz nicht.
Kanton | Bedingung | Zusatz 2026 |
|---|---|---|
Zürich | Module auf gedämmtem Dach oder gedämmter Fassade | CHF 20/m² Modulfläche |
Basel-Stadt | Aktion Solarkraftwerk, Dach saniert und belegt | CHF 50/m² Sanierung plus CHF 50/m² Modulfläche |
Basel-Stadt | Aktion Solarkraftwerk, Fassade saniert und belegt | CHF 70/m² plus CHF 70/m² Modulfläche |
Basel-Landschaft | Bonus Photovoltaik-Anlage auf sanierter Fläche | Dach CHF 40/m², Fassade CHF 120/m² Modulfläche |
Aargau | Zuschlag zur gleichzeitigen Dämmung | CHF 20, 30 oder 100/m² je Dachtyp |
Zug | Neue, vollflächige Anlage auf gedämmtem Bauteil | CHF 60/m² gedämmtes Bauteil |
Gesuch vor Baubeginn: So läuft der Antrag
Die wichtigste Regel: Fördergesuche für Massnahmen des kantonalen Gebäudeprogramms gehen vor Baubeginn ein. Zürich hält fest, dass es rückwirkend keine Förderung gibt. Bern, Basel-Stadt und Basel-Landschaft verlangen das Gesuch vor Baubeginn, St. Gallen vor der Ausführung, der Aargau vor Bau- oder Installationsbeginn.
- Kanton wählen: Auf der Kantonsseite des Gebäudeprogramms stehen die Massnahmen, Beiträge und die zuständige Stelle.
- Gesuch einreichen: In Zürich nur über das Online-Portal des Gebäudeprogramms, im Aargau unterschrieben per Post.
- Zusage abwarten: Zürich sagt innert 4 Wochen zu, Basel-Landschaft bearbeitet in der Regel innert 30 Tagen, der Aargau innert 4 bis 6 Wochen.
- Umsetzen: In Zürich bleiben nach der Zusage 2 Jahre für die Umsetzung, im Aargau gilt der Förderentscheid 2 Jahre.
Obergrenzen beachten.
Zürich, Basel-Landschaft und der Aargau zahlen höchstens 50 Prozent der relevanten Investitionskosten, die Aktion Solarkraftwerk in Basel-Stadt höchstens 40 Prozent. Zürich richtet Beiträge unter CHF 2'000 nicht aus.
Die Solaranlage läuft getrennt.
Die Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV) beantragen Sie bei Pronovo erst nach der Inbetriebnahme. Das kantonale Gesuch für Dämmung und Solarbonus muss dagegen vor Baubeginn eingereicht sein. Wer beides plant, braucht also zwei Anträge zu zwei Zeitpunkten.
Gebäudeprogramm nach Kanton: die Unterschiede
Jeder Kanton setzt das Programm mit eigenen Beträgen und Bedingungen um. Die folgenden Punkte stammen aus den kantonalen Förderprogrammen 2026.
Zürich.
Keine eigene PV-Förderung, der Kanton verweist auf Pronovo. Wer Dach oder Fassade dämmt und gleichzeitig Module montiert, erhält CHF 20 pro m² Modulfläche zusätzlich. Mehr dazu auf der Seite zur Solaranlage im Kanton Zürich.
Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Basel-Stadt fördert thermische Solaranlagen selbst, Photovoltaik über den Bund. Die Aktion Solarkraftwerk gilt nur für Gebäude mit Baujahr vor 2000; auf dem Dach müssen 90 Prozent der gut geeigneten Fläche belegt werden. Basel-Landschaft zahlt den Bonus Photovoltaik-Anlage nur auf der sanierten Bauteilfläche und erlaubt die Kombination mit der Einmalvergütung des Bundes ausdrücklich. Beide Kantone behandelt die Seite zur Solaranlage in Basel.
Aargau.
Kein PV-Beitrag, dafür Zuschläge zur Dämmung bei gleichzeitiger Montage: CHF 20 pro m² beim begrünten Flachdach, CHF 30 pro m² bei einer Aufdachanlage auf dem Schrägdach, CHF 100 pro m² bei Indach- oder Fassadenanlagen. Details auf der Seite zur Solaranlage im Aargau.
Wärmepumpen in der Ostschweiz.
St. Gallen zahlt CHF 2'800 für Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 20 kW und CHF 6'000 für Sole/Wasser oder Wasser/Wasser. Thurgau fördert Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen bis 70 kW im Ein- oder Zweifamilienhaus mit CHF 10'000; die Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 70 kW hat der Kanton eingestellt. Schaffhausen nennt für Luft/Wasser bis 70 kW im Ein- oder Zweifamilienhaus CHF 3'000, ab 20 kW zusätzlich CHF 200 pro kWth.
Batteriespeicher.
Einen schweizweiten Speicherbeitrag gibt es nicht. Thurgau und Schaffhausen zahlen je CHF 1'000 für neue Speicher ab 10 kWh nutzbarer Kapazität, höchstens 25 Prozent der Investition. Im Thurgau war das Kontingent von 700 Förderzusagen am 30. September 2026 ausgeschöpft.
Solothurn und Zug fördern den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen ebenfalls; für Solothurn ist die Beitragshöhe in der geprüften Übersicht nicht genannt. Welche Kantone AlpenEnergie betreut und was dort gilt, zeigt das Einsatzgebiet.
Sanierung und Solaranlage zusammen planen
Wird das Dach ohnehin gedämmt, lohnt sich der Blick auf die Reihenfolge. In Zürich, beiden Basel, im Aargau und in Zug gibt es den PV-Zusatz nur, wenn Dämmung und Module im selben Projekt kommen. Die Einmalvergütung des Bundes für die Anlage kommt unabhängig davon dazu.
Die Bedingungen sind eng. Basel-Landschaft fördert keine Anlagen auf Carports oder Nebengebäuden, und die gedämmte Fläche darf nicht kleiner sein als die Modulfläche. Im Aargau muss die Anlage beim Schrägdach mindestens 70 Prozent, beim Flachdach mindestens 50 Prozent der förderberechtigten Fläche belegen. Diese Werte gehören vor dem Gesuch in die Planung, nicht danach.
Häufige Fragen
Kann ich das Gesuch nach Baubeginn einreichen?
Beim kantonalen Gebäudeprogramm nicht. Gesuche für kantonale Massnahmen gehören vor den Baubeginn, Zürich schliesst eine rückwirkende Förderung ausdrücklich aus.
Wer finanziert das Gebäudeprogramm?
Die CO₂-Abgabe auf Brennstoffen und die Kantone. Der Bund zahlt die CO₂-Mittel seit 2017 als Globalbeiträge an die Kantone aus.
Gibt es einen einheitlichen Beitrag für die ganze Schweiz?
Nein. Jeder Kanton legt Beiträge und Bedingungen selbst fest. Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW bringt in Bern CHF 6'000, in Luzern CHF 4'000.
Zahlt das Gebäudeprogramm etwas an meine Solaranlage?
Nicht an die Anlage selbst, dafür ist die Einmalvergütung über Pronovo da. Einige Kantone zahlen einen Zusatz, wenn die Module auf einem im selben Projekt gedämmten Dach oder einer gedämmten Fassade liegen.
Fördert das Gebäudeprogramm Batteriespeicher?
Schweizweit nicht. Thurgau und Schaffhausen führen eigene Speicherbeiträge von CHF 1'000 ab 10 kWh nutzbarer Kapazität, im Thurgau war das Kontingent Ende September 2026 ausgeschöpft.
Quellen
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen, abgerufen 30.09.2026
- Das Gebäudeprogramm: Informationen je Kanton
- Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Fassung seit 1.1.2026
- Pronovo: Einmalvergütung Photovoltaik
- Kanton Zürich: Förderprogramm Energie 2026
- Kanton Basel-Stadt: Förderbeiträge Energie, Broschüre Juni 2026
- Kanton Basel-Stadt: Aktion Solarkraftwerk Basel
- Baselbieter Energiepaket: Bonus Photovoltaik-Anlage
- Kanton Aargau: Förderprogramm 2026, Version 01.05.2026
- Kanton Bern: Förderbeiträge und Bedingungen Anlagen
- Kanton Luzern: Förderprogramm Energie 2026
- Kanton St. Gallen: Wegleitung Wärmepumpen 2026
- Kanton Thurgau: Förderprogramm 2026, V1.1
- Kanton Schaffhausen: Förderprogramm Energie 2026
- Kanton Zug: Förderung Gebäude und Energie
- Kanton Solothurn: Förderung Wärmepumpen (M-05)

Geschrieben von
Marko Markićević
Dipl. Wirtschaftsingenieur FH / Energieberater
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