Adrian HohlerEnergieberater, AlpenEnergie
Kurz gesagt
Ein Balkonkraftwerk darf in der Schweiz höchstens 600 Watt Wechselrichterleistung je Zähler einspeisen und muss vor der Inbetriebnahme schriftlich beim Netzbetreiber gemeldet werden. Unter optimalen Bedingungen liefert es bis zu 600 kWh im Jahr, eine Förderung des Bundes gibt es dafür nicht. Die Einmalvergütung beginnt erst bei 2 kW, für eine angebaute Dachanlage unter 30 kW sind das CHF 360 je kW.
- AC-Leistung je Haushalt beziehungsweise Zähler, höchstens
- 600 W
- Quelle: EnergieSchweiz/BFE
- Jahresertrag einer 600-Watt-Anlage unter optimalen Bedingungen
- bis 600 kWh
- Quelle: EnergieSchweiz/BFE
- Mindestleistung für die Einmalvergütung des Bundes
- 2 kW
- Quelle: Pronovo
- Einmalvergütung für angebaute Anlagen unter 30 kW
- CHF 360/kW
- Quelle: EnFV Anhang 2.1
Ein Balkonkraftwerk ist ein kleines Solarset mit Wechselrichter, das an eine Haushaltsteckdose angeschlossen wird. Es lässt sich ohne Fachwissen aufstellen und kommt mit Zustimmung der Verwaltung auch in Mietwohnungen in Frage. Die Leistung ist aber gesetzlich begrenzt, und eine Förderung des Bundes gibt es dafür nicht. Dieser Ratgeber zeigt, welche Regeln gelten, was ein Balkonkraftwerk realistisch liefert und ab wann eine Dachanlage die bessere Wahl ist.
Balkonkraftwerk Schweiz: Diese Regeln gelten bis 600 Watt
Die Grenze liegt bei 600 Watt Wechselrichterleistung je Zähler.
Laut EnergieSchweiz darf die AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters einer Plug-and-Play-Anlage in der Schweiz höchstens 600 Watt pro Teilnehmeranschluss betragen, also pro Haushalt beziehungsweise Stromzähler. Swissolar nennt dieselbe Grenze für die maximale Einspeiseleistung.
Massgebend ist die Leistung des Wechselrichters, nicht die der Module. Auf dem Markt können Sets angeboten werden, deren Module zusammen mehr als 600 Watt Gleichstromleistung haben. Das ist laut BFE-FAQ erlaubt, solange der Wechselrichter zu keinem Zeitpunkt mehr als 600 Watt ins Hausnetz abgibt und die Module zusammen dauerhaft innerhalb der zulässigen Eingangsdaten des Wechselrichters bleiben. Diese Dimensionierung muss aus der Konformitätserklärung des ganzen Sets hervorgehen. Mehr Modulleistung bringt etwas mehr Energie, kostet aber auch mehr.
- Höchstens 600 Watt AC-Leistung je Haushalt beziehungsweise Zähler.
- Anschluss an eine Haushaltsteckdose, typischerweise auf Balkon oder Terrasse.
- Für das ganze Set muss eine Konformitätserklärung vorliegen.
- Aufstellen ohne Fachwissen möglich, so beschreibt Swissolar die Anlagenkategorie.
Was über 600 Watt gilt
Wer mehr Leistung will, verlässt die Kategorie Plug and Play. Die frühere ESTI-Weisung Nr. 233 von 2018 verlangte für Anlagen über 600 Watt eine ortsfeste Installation durch einen Elektroinstallateur mit Bewilligung. Diese Weisung ist heute archiviert. Für Dachanlagen gilt die ESTI-Weisung 220: Photovoltaikanlagen sind elektrische Installationen, die der Bewilligungspflicht unterliegen. Die Arbeiten ab der Modulverkabelung übernimmt deshalb ein Betrieb mit Installationsbewilligung.
Balkonkraftwerk anmelden: die Meldung beim Netzbetreiber
Eine Baubewilligung braucht ein Balkonkraftwerk aus elektrischer Sicht nicht, wohl aber eine Meldung. Laut EnergieSchweiz müssen Sie Ihrem Verteilnetzbetreiber vor der Inbetriebnahme schriftlich mitteilen, dass Sie eine Plug-and-Play-Anlage an einer Haushaltsteckdose betreiben wollen. Nach den Werkvorschriften gehört die Konformitätserklärung über das ganze Set immer dazu.
- Netzbetreiber bestimmen: Er ergibt sich aus Ihrer Adresse.
- Meldung schriftlich einreichen, mit der Konformitätserklärung des Sets.
- Erst danach die Anlage einstecken und in Betrieb nehmen.
Mieter klären zuerst mit der Verwaltung.
Wer zur Miete wohnt, muss sich laut EnergieSchweiz vor Kauf oder Installation mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer in Verbindung setzen. Das ist eine Frage des Miet- und Eigentumsrechts, nicht der Elektrik. Welche weiteren Vorgaben Ihre Gemeinde oder Ihr Vermieter macht, ist nicht schweizweit einheitlich geregelt.
Vergütung: Was der Netzbetreiber für Balkonstrom zahlt
Ein Balkonkraftwerk ist in erster Linie für den Eigenverbrauch gedacht. Wegen der begrenzten Leistung wird der Strom in der Regel direkt von den laufenden Haushaltsgeräten verbraucht. Nur ein Überschuss geht ins öffentliche Netz. Für diesen Überschuss gibt es keinen einheitlichen Schweizer Tarif.
Seit dem 1. Januar 2026 ist laut ElCom der vom Bundesamt für Energie veröffentlichte Referenzmarktpreis der Referenzpunkt für die Vergütung, sofern Netzbetreiber und Produzent nichts anderes vereinbaren. Für Anlagen ohne Bewilligungspflicht und ohne intelligentes Messsystem erlaubt die Energieverordnung dem Netzbetreiber, eine angemessene jährliche Pauschale vorzusehen.
Wie unterschiedlich das ausfällt, zeigen zwei Netzbetreiber. Im Kanton Zürich vergütet EKZ für Plug-and-Play-Anlagen bis 600 Watt ohne intelligentes Messsystem eine Pauschale von CHF 26.00 im Jahr, gültig für das Tarifjahr 2026. In Basel-Stadt ist bei IWB ohne Smart Meter keine Vergütung möglich; einen Betrag nennt IWB auf der Seite nicht.
Eine Förderung des Bundes gibt es nicht.
Die Einmalvergütung über Pronovo setzt eine installierte Gesamtleistung von mindestens 2 kW voraus. Ein Balkonkraftwerk mit 0,6 kW liegt klar darunter. Basel-Stadt plant mit der Solaroffensive Beiträge an Balkonkraftwerke; 2026 ist sie noch nicht in Kraft.
Wie viel Strom bringt ein Balkonkraftwerk?
EnergieSchweiz nennt eine obere Orientierung: Eine Anlage mit 600 Watt kann bis zu 600 kWh pro Jahr erzeugen, sofern sie das ganze Jahr im Freien steht und optimal ausgerichtet und geneigt ist. Das ist ein Höchstwert, keine Garantie.
Den höchsten Ertrag liefert laut Swissolar eine Fläche nach Süden mit 30 Grad Neigung. Ein Modul, das senkrecht am Balkongeländer hängt, nach Osten oder Westen zeigt oder zeitweise im Schatten liegt, erreicht diese Bedingungen nicht. Wie viel weniger es liefert, hängt vom einzelnen Standort ab.
Rechenbeispiel als Obergrenze.
Angenommen, alle 600 kWh werden selbst verbraucht und ersetzen Netzstrom zum Schweizer Median von 27,7 Rappen je kWh (ElCom 2026). Dann spart das Balkonkraftwerk höchstens rund CHF 166 im Jahr. Wird Strom eingespeist, kann die Ersparnis geringer ausfallen, denn die Vergütung hängt vom Netzbetreiber ab; auch jede Abweichung vom Idealstandort senkt den Ertrag. Swissolar hält fest: Je mehr Solarstrom zum Zeitpunkt der Produktion vor Ort genutzt wird, desto schneller lohnt sich eine Anlage.
Balkonkraftwerk oder Dachanlage: der Vergleich
Merkmal | Balkonkraftwerk | Dachanlage |
|---|---|---|
Leistung | höchstens 600 Watt AC je Zähler | Einmalvergütung ab 2 kW, KLEIV unter 100 kW |
Jahresertrag | bis zu 600 kWh unter optimalen Bedingungen | 1'080 bis 1'437 kWh je kWp, optimal ausgerichtet |
Förderung Bund | keine, unter 2 kW | CHF 360 je kW angebaut, CHF 400 je kW integriert, unter 30 kW |
Einspeisung | je nach Netzbetreiber, etwa Pauschale oder nur mit Smart Meter | Referenzmarktpreis oder Tarif des Netzbetreibers, unter 30 kW mindestens 6 Rappen je kWh |
Meldung | schriftlich beim Netzbetreiber, mit Konformitätserklärung | Meldung bei der zuständigen Behörde, in Schutzzonen je nach Kanton Baubewilligung |
Installation | selbst aufstellen, Stecker in die Haushaltsteckdose | Betrieb mit Installationsbewilligung nach ESTI-Weisung 220 |
Wohnform | auch zur Miete, mit Zustimmung von Verwaltung oder Eigentümer | eigenes Dach oder Zustimmung der Eigentümer |
Wann sich eine Dachanlage mehr lohnt
Der wichtigste Unterschied ist die Grösse. Eine Dachanlage ist nicht auf 600 Watt begrenzt, und ab 2 kW zahlt der Bund über Pronovo eine Einmalvergütung. Für angebaute Anlagen unter 30 kW sind das CHF 360 je kW, für integrierte CHF 400 je kW; einen Grundbeitrag gibt es nicht mehr. Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält so CHF 3'600.
Pro kWp rechnet Swissolar mit rund 5 Quadratmetern Dachfläche. Eine Anlage mit etwa 50 Quadratmetern und 10 kW produziert laut Swissolar etwa das Doppelte des jährlichen Strombedarfs einer vierköpfigen Familie in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus. Wie viel auf Ihr Dach passt und was es liefert, zeigt der Solarrechner nach Adresse.
Weil eine Dachanlage tagsüber oft mehr erzeugt, als der Haushalt gerade braucht, wird der Eigenverbrauch zur zentralen Grösse. Mit einem Batteriespeicher sind laut Swissolar Eigenverbrauchsanteile von bis zu 90 Prozent möglich, je nach Verbrauchsprofil und Anlagengrösse. Wann sich das rechnet, erklärt die Seite zur Solaranlage mit Speicher.
Auch das Verfahren ist geregelt: Seit dem 1. Januar 2026 sind genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen nach Art. 18a des Raumplanungsgesetzes bewilligungsfrei, aber bei der zuständigen Behörde meldepflichtig. In Schutzzonen können die Kantone eine Baubewilligung verlangen. Auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung braucht es immer eine Baubewilligung.
Einmalvergütung des Bundes nach Anlagengrösse
CHF, angebaute Anlage unter 30 kW, 2026
Werte als Tabelle
| Einmalvergütung | |
|---|---|
| Balkonkraftwerk 0,6 kW | CHF 0 |
| Dachanlage 2 kW | CHF 720 |
| Dachanlage 5 kW | CHF 1'800 |
| Dachanlage 10 kW | CHF 3'600 |
Eigene Rechnung: Leistung mal CHF 360. Unter 2 kW gibt es keine Einmalvergütung.
Quelle: EnFV Anhang 2.1 (CHF 360 je kW); Pronovo (Mindestleistung 2 kW)
Für wen passt was?
Balkonkraftwerk: sinnvoll für Mieterinnen und Mieter oder Wohnungen ohne eigenes Dach, die mit wenig Aufwand einen Teil ihres Grundverbrauchs selbst decken wollen. Voraussetzung sind die Zustimmung der Verwaltung, ein sonniger Balkon und die Meldung beim Netzbetreiber.
Dachanlage: sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem geeigneten Dach, die einen grossen Teil ihres Stroms selbst erzeugen, die Einmalvergütung nutzen und später Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox einbinden wollen. Welche Module dafür verbaut werden, zeigt die Seite zum Solarmodul.
Häufige Fragen
Muss ich ein Balkonkraftwerk in der Schweiz anmelden?
Ja. Vor der Inbetriebnahme informieren Sie Ihren Verteilnetzbetreiber schriftlich und legen die Konformitätserklärung für das ganze Set bei. Eine Baubewilligung ist aus elektrischer Sicht nicht nötig.
Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben?
Ja, wenn die Hausverwaltung oder der Eigentümer zustimmt. EnergieSchweiz empfiehlt, das vor dem Kauf zu klären, nicht erst vor der Montage.
Darf mein Balkonkraftwerk Module mit mehr als 600 Watt haben?
Die Module dürfen zusammen mehr als 600 Watt Gleichstromleistung haben. Die AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 600 Watt aber in keinem Moment übersteigen.
Gibt es eine Förderung für Balkonkraftwerke?
Vom Bund nicht, weil die Einmalvergütung mindestens 2 kW Leistung voraussetzt. Basel-Stadt plant Beiträge an Balkonkraftwerke im Rahmen der Solaroffensive, die 2026 noch nicht in Kraft ist.
Bekomme ich Geld für den eingespeisten Strom?
Das hängt vom Netzbetreiber und vom Zähler ab. EKZ zahlt 2026 für Anlagen bis 600 Watt ohne intelligentes Messsystem pauschal CHF 26.00 im Jahr, ohne Smart Meter ist bei IWB keine Vergütung möglich; IWB nennt auf dieser Seite keinen Tarifbetrag. Fragen Sie bei der Meldung nach dem Tarif Ihres Netzbetreibers.
Quellen
- EnergieSchweiz/BFE: FAQ Plug&Play-PV-Anlagen (13.12.2024)
- Swissolar: Photovoltaik, Anwendung (Balkonanlagen, Ausrichtung, Eigenverbrauch)
- ElCom: FAQ Grundversorgung (Referenzmarktpreis ab 1.1.2026)
- Energieverordnung (EnV) Art. 12, Stand 1.1.2026
- EKZ: Rückliefertarife 2026 (Pauschale Plug&Play, Ziff. 3)
- IWB: Vergütung Balkonsolaranlage
- Pronovo: Förderung Photovoltaik (KLEIV)
- Pronovo: Häufige Fragen (Mindestleistung 2 kW)
- Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Fassung seit 1.1.2026
- ElCom: Strompreise und Tarife 2026 (Median 27,7 Rp./kWh)
- PVGIS 5.3 (JRC): Jahresertrag je kWp, Kantonshauptorte, abgerufen 30.09.2026
- Swissolar: Energiepotenzial (5 m² je kWp)
- Swissolar: Batteriespeicher (Eigenverbrauch bis zu 90 Prozent)
- Raumplanungsgesetz Art. 18a (Solaranlagen), in Kraft seit 1.1.2026
- ESTI-Weisung Nr. 220 (Photovoltaik-Installationen)
- ESTI-Weisung Nr. 233 (09/2018), archiviert, nur als frühere Referenz
- Kanton Basel-Stadt: Solaroffensive (Stand 20.07.2026)








