Einfamilienhaus mit Solaranlage auf dem Dach, Wärmepumpe und Wallbox in der Garage

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Solaranlage im Kanton Zug: das Wichtigste in Kürze

Neubauten im Kanton Zug müssen Strom selbst erzeugen, ebenso Anbauten und Aufstockungen über der Bagatellgrenze; die Baubehörde kann ganz oder teilweise davon befreien. Eine genügend ans Dach angepasste Anlage wird bei der Einwohnergemeinde gemeldet.

WWZ vergütet Solarstrom zum Referenz-Marktpreis und zahlt für den Herkunftsnachweis bis 100 kW 1 Rp./kWh dazu. Netzstrom kostet im Mittel 21,88 Rp./kWh. Wer gleichzeitig dämmt und das Dach voll belegt, erhält vom Kanton einen Bonus von CHF 60 pro m² gedämmtes Bauteil.

Fakten für den Kanton Zug

NetzbetreiberWWZ

Die WWZ Energie AG ist laut ElCom-Tarifdaten in 10 Zuger Gemeinden der Netzbetreiber.

Quelle: ElCom/LINDAS, Tarifdaten 2026 je Gemeinde, abgerufen 29.9.2026

RückliefertarifMarktpreis + HKN

Nach dem Tarif EeE zahlt WWZ 2026 den Referenz-Marktpreis, 10,266 Rp./kWh im ersten und 3,896 Rp./kWh im zweiten Quartal. Der Solar-Herkunftsnachweis bringt separat 1,00 Rp./kWh bis 100 kW und 0,50 Rp./kWh darüber, wenn die Anlage im HKN-System von Pronovo erfasst ist und ein Dauerauftrag vorliegt. Unabhängig vom Tarif gilt nach Bundesrecht für Anlagen unter 30 kW eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh (EnV Art. 12 Abs. 1bis), auch im WWZ-Gebiet.

Quelle: WWZ, Tarifblatt EeE 2026, abgerufen 29.9.2026; WWZ, Tarifblatt HKN 2026, abgerufen 29.9.2026; EnV Art. 12 Abs. 1bis, Mindestvergütung seit 1.1.2026, abgerufen 29.9.2026

Strompreis 202621,88 Rp./kWh

Median H4 über die Zuger Gemeinden. Das ist der Preis, den eine Kilowattstunde vom eigenen Dach im Haus ersetzt.

Quelle: ElCom-Tarifdatenbank 2026, Median H4, abgerufen 29.9.2026

Kantonale FörderungCHF 60 pro m²

Der Kanton zahlt CHF 60 pro m² wärmegedämmtes Bauteil, wenn gleichzeitig eine vollflächige Solaranlage entsteht: auf mindestens 50 Prozent der gedämmten Dachfläche oder 20 Prozent der Fassade. Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 30 kW fördert er mit CHF 8'500. Batteriespeicher sind im Förderprogramm 2026 nicht aufgeführt.

Quelle: Kanton Zug, Förderung Gebäude und Energie, abgerufen 29.9.2026; Kanton Zug, Förderprogramm Energie 2026, abgerufen 29.9.2026

EigenstrompflichtNeubau

Neubauten sowie Anbauten und Aufstockungen über der Bagatellgrenze müssen Strom selbst erzeugen (§ 4d EnG-ZG); die Baubehörde kann ganz oder teilweise davon befreien. Die Anlage darf auf dem Gebäude, auf dem Grundstück oder in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch stehen.

Quelle: Kanton Zug, Vollzugspraxis Energiegesetz V4.0, abgerufen 29.9.2026; BGS 740.1, Energiegesetz, abgerufen 29.9.2026

Meldungbei der Gemeinde

Den Vollzug übernehmen die Einwohnergemeinden. Eine genügend angepasste Dachanlage wird dort gemeldet; eine ungenügend angepasste kann ein Baugesuch brauchen.

Quelle: Kanton Zug, Energievorschriften Vollzug, abgerufen 29.9.2026; RPG Art. 18a, in Kraft seit 1.1.2026, abgerufen 29.9.2026

Solaranlage, Wärmepumpe & Speicher: Ihr Komplettsystem

AlpenEnergie plant, installiert und wartet Ihr Energiesystem im Kanton Zug: Solaranlage, Wärmepumpe, Speicher und Steuerung als ein System. Steht eine Dachdämmung an, planen wir die Solaranlage vollflächig mit, damit der kantonale Bonus greift.

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Dämmung und Solar zusammen

Wir belegen mindestens die Hälfte der gedämmten Dachfläche, damit der Zuger Bonus von CHF 60 pro m² zusteht.

Eigenstrompflicht geklärt

Bei Neubau, Anbau oder Aufstockung prüfen wir, wie Sie die Zuger Eigenstrompflicht erfüllen, und melden die Anlage bei der Gemeinde.

Herkunftsnachweis eingerichtet

Wir erfassen die Anlage im HKN-System von Pronovo und richten den Dauerauftrag ein, damit WWZ den Zuschlag zahlt.

Ein Team von Anfang bis Ende

Planung, Projektleitung und Anmeldung liegen bei unserem eigenen Team. Es kennt Ihr Projekt und steht in der Verantwortung.

UNSERE PRODUKTE

Von der Solaranlage bis zur Wallbox

Sechs Bausteine, die wir aufeinander abstimmen: Energiemanager, Solarmodul, Wärmepumpe, Stromspeicher, Wallbox und Ersatzstrom.

SEIT 2021 IN DER DEUTSCHSCHWEIZ

Unsere Erfolge

Seit 2021 haben wir über 400 Solaranlagen in der Deutschschweiz installiert. Mit mehr als 10'500 verbauten Modulen erzeugen unsere Kunden zusammen über 5'250 MWh sauberen Strom pro Jahr. Das entspricht dem Verbrauch von rund 1'300 Schweizer Haushalten. Auf Google bewerten uns Kundinnen und Kunden mit 4,9 von 5 Sternen.

400+
Realisierte Projekte
10500+
Verbaute Module
5250+
MWh pro Jahr
100+
Wärmepumpen

Rechenbeispiel für ein Zuger Einfamilienhaus

Einen Zuger Bonus gibt es, wenn Dämmung und vollflächige Solaranlage zusammenkommen. Für die Anlage selbst zahlt Pronovo einmalig nach Leistung:

Einmalvergütung Pronovo für Anlagen unter 30 kW
AnlageAufgesetzt
360 CHF/kW
Integriert
400 CHF/kW
8 kWpCHF 2'880CHF 3'200
10 kWpCHF 3'600CHF 4'000
12 kWpCHF 4'320CHF 4'800

Zur Einmalvergütung von Pronovo kommen je nach Sanierung kantonale Beiträge dazu. Was für Ihr Dach gilt, rechnen wir in der Offerte.

Was eine Kilowattstunde im Kanton Zug wert ist

Kanton Zug, 2. Quartal 2026

21,88 Rp.

ersetzt jede selbst verbrauchte kWh, Median im Kanton

6 Rp.

gesetzliche Mindestvergütung des Bundes unter 30 kW (EnV Art. 12 Abs. 1bis), Marktpreis bei 3,896 Rp.

WWZ, 1. Quartal 2026 mit Herkunftsnachweis

21,88 Rp.

ersetzt jede selbst verbrauchte kWh, Median im Kanton

11,266 Rp.

Referenz-Marktpreis 10,266 Rp. plus 1,00 Rp. Zuschlag für den Solar-HKN, Anlagen bis 100 kW

Selbst verbraucht ersetzt eine Kilowattstunde im Kanton Zug Netzstrom zu 21,88 Rp. Das ist mehr als dreieinhalbmal so viel wie die 6 Rp., die das Bundesrecht unter 30 kW fürs Einspeisen mindestens garantiert. Darum rechnen wir Zuger Anlagen mit Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox.

Quelle: ElCom-Tarifdatenbank 2026, Median H4, abgerufen 29.9.2026; WWZ, Tarifblatt HKN 2026, abgerufen 29.9.2026; BFE, Referenz-Marktpreise 2026, abgerufen 29.9.2026; EnFV Anhang 2.1, Fassung seit 1.1.2026, abgerufen 29.9.2026; EnV Art. 12 Abs. 1bis, Mindestvergütung seit 1.1.2026, abgerufen 29.9.2026

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Von der Beratung und Planung bis zur Montage und schlüsselfertigen Installation liegt alles bei uns. Im Kanton Zug gehören dazu die Meldung bei der Gemeinde und die Anmeldung bei WWZ.

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Wenn wir im Gespräch merken, dass sich das Projekt für Sie nicht rechnet, sagen wir das offen. Lieber kein Auftrag als ein unzufriedener Kunde.

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Muss ein Neubau im Kanton Zug Solarstrom erzeugen?

Ein Neubau muss Strom selbst erzeugen, ebenso Anbauten und Aufstockungen über der Bagatellgrenze. Die Baubehörde kann ganz oder teilweise davon befreien. Die Pflicht ist nicht an Photovoltaik gebunden; die Anlage darf auf dem Gebäude, dem Grundstück oder in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch stehen. Wie Sie die Pflicht erfüllen, klären wir vor der Offerte.

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